Wer nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, diese jedoch freiwillig einreichen möchte, hat dafür vier Jahre Zeit. Damit endet die Frist für die freiwillige Einreichung der Einkommensteuererklärung 2013 am 31.12.2017.
Bundesministerium der Finanzen:
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016
Bundesministerium der Finanzen:
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020
Pauschbeträge für Sachentnehmen (Eigenverbrauch) 2019
Pauschbeträge für Sachentnehmen (Eigenverbrauch) 2018
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2017
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2015
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2014
Kleinbetragsrechnung 2018
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150,00 € auf 250,00 € erhöht.
Vorsicht Falle für den Vorsteuerabzug:
- bei Kleinbetragsrechngen
- beim falschem Steuerausweis
- bei ungenauer Leistungsbezeichnung
- beim Thermopapier
- bei unklarer Unternehmereigenschaft